Ein Mensch ist nie ein Schadensfall

Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Prof. Martin Lechner möchte ich auf die Bedeutung der Bioethik hinweisen. Denn es ist die Bioethik, die die angebliche ethische Legitimation für die vorgeburtliche Selektion zwischen nicht-behinderten und behinderten Leben gibt.

In der Bioethik gibt es kein uneingeschränktes Lebensrecht für alle Menschen. Das Recht auf Leben wird vielmehr von der Leistungsfähigkeit eines Menschen abhängig gemacht. Der gesellschaftliche Nutzen, die Kosten und auch die Begrifflichkeit „Glück“ spielen dabei eine Rolle. Und erst auf dieser ideologischen Grundlage kann ein behindertes Kind überhaupt zum „Schadensfall“ werden. Ein Mensch ist jedoch nie ein Schadensfall und das Lebensrecht eines jeden Menschen ist nicht diskutierbar – ganz egal ob behindert oder nicht, ob alt oder jung. Bioethisches Gedankengut ist deshalb entschieden zurückzuweisen.

Ob sich eine Frau für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet oder nicht, ist entscheidend von den Lebensumständen abhängig und welche Unterstützung sie vom Partner und der Gesellschaft erfährt. Gerade Eltern mit einem behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kind müssen die Möglichkeit haben, sich an fachkundige Stellen zu wenden, die sie beraten und wenn gewünscht pädagogisch/therapeutisch unterstützen – unabhängig von der Art der Beeinträchtigung des Kindes.

Die Entscheidungsträger in der Politik sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, das das Angebote der Frühen Hilfen einschließlich Interdisziplinärer Frühförderstellen nicht nur bedarfsgerecht gesichert und ausgebaut wird, sondern auch eine kostendeckende Finanzierung erfolgt. Und wir brauchen endlich ein Bildungssystem, in dem nicht separiert und ausgesondert wird, sondern in dem es selbstverständlich ist, das behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam lernen. Wir brauchen eine Schule für alle!

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